Navigation überspringen
Quick-Navigator:
Suche:
Sie sind hier: Startseite » Rathaus & Bürgerservice - Online-Dienste » Fischereischeine 

Fischereischeine


Anträge für die Ausstellung von Fischereischeinen sind beim Bürgeramt erhältlich.

Dem Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins ist
  • ein Passbild
  • sowie der Sachkundenachweis (Fischerprüfung) vorzulegen.

Bei Verlängerung des Fischereischeins genügt die Vorlage des alten Fischereischeins.


Die Gebühr für den Jahresfischereischein beträgt 7,50 €.
Dazu kommt die Fischereiabgabe in Höhe von 15,- €.

Die Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit beträgt 35,- €.
Dazu kommt noch eine Fischereiabgabe, die sich nach dem Lebensalter des Antragsstellers bestimmt. Diese liegt zwischen 32,- € und 300,- €.
Bei einem auf 5 Jahre befristeten Fischereischein beträgt die Abgabe 40,- €.


Der Jugendfischereischein kostet 5,- € Gebühr.
Die Fischereiabgabe hierfür beträgt 10,- €.

Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de