Fortschreibung vorbereitende Untersuchungen Sanierungsgebiet "Altort Aurach"
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellten Ergebnisse zur Aktualisierung der Sanierungsziele für den "Altort Aurach" einschließlich der Entwürfe der Städtebaulichen Rahmenplanung, der Maßnahmenplanung und der Vorschläge zur Änderung der Sanierungssatzung in der Fassung vom Juni 2016 zur Kenntnis und beschließt, auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen die Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Betroffenen gemäß § 137 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gemäß § 139 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.