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Führungszeugnisse


Die Beantragung eines Führungszeugnisses muss persönlich beim Bürgerbüro, unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erfolgen. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, wird dieses der Behörde unmittelbar zugesandt. Hierfür muss der Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der Behörde bei der Antragstellung angegeben werden.

Erweitertes Führungszeugnis
Seit dem 01.05.2010 können auch erweiterte Führungszeugnis beantragt werden. Hierfür ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, dies das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen. Das erweiterte Führungszeugnis muss ebenfalls persönlich beim Bürgerbüro, unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses, beantragt werden. Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Führungszeugnisses sind in etwa 14 Tage zu veranschlagen. Die Gebühr für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro, die bei der Antragstellung zu bezahlen ist.

Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de