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Meldung von Festen, Feiern und Veranstaltungen an die Gemeinde Aurach


Gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) ist für Veranstaltungen jeder Art (z.B. Straßen-, Sommer-, Schul-, Vereins-, Kindergarten-, Maibaum-, Gemeinde-, See-, Landjugend-, Musik-, Weinfeste, Sportveranstaltungen, Jubiläumsfeiern, Geschäftseröffnungen und -jubiläen, Dorfpokaltuniere, Motorradtreffen, Kirchweihen, Weihnachtsmärkte, Theaterauffürungen, Ausstellungen, usw.) bei denen alkoholische Getränke und/oder zubereitete Speisen an Ort und Stelle abgegeben werden, ein schriftlicher Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 12 GastG erforderlich.

Anträge für die Gestattungen müssen mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich in der Gemeindeverwaltung Aurach gestellt werden.

Die lange Vorlaufzeit ist notwendig, da das Jugendamt und die Polizei an der Gestattung beteiligt sind.

Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an Frau Schmidt, Tel. 09804/9154-19 oder nicole.schmidt@aurach.de.

Die Gestattung/öffentliche Veranstaltung beantragen Sie bitte unter:

* Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG
* Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetreibes (§ 12 Abs. 1. GastG)

https://www.aurach.de/seite/de/gemeinde/2412/-/Ordnungsamt.html

 
Außerdem werden folgende weitere Formulare benötigt:



Geben Sie bitte den ausgefüllten Bogen "Meldebogen-Jugendschutz" in der Gemeinde Aurach, zur Weitergabe ans LRA Ansbach ab.

Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn das "ok" vom Jugendamt eingegangen ist.



Neu! Neu! Neu!  Online-Dienste unter: www.aurach.de/seite/de/gemeinde/0035:2406/tn_35/Online_Dienste.html

 



Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de