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Hinweis zu Bewuchs und Grundstücksentwässerung


Bewuchs zurückschneiden, Sichtfelder, Verkehrszeichen und Straßenleuchten freihalten!

Immer wieder gehen im Rathaus Beschwerden ein, dass Bewuchs (Bäume, Äste, Sträucher, Stauden, etc.) von Privatgrundstücken Verkehrszeichen, Sichtfelder oder auch Straßenlampen überwuchert oder Verkehrsteilnehmer direkt behindert.

Im eigenen Interesse fordern wir alle Eigentümer und sonstigen Berechtigten auf, die Situation auf ihren Grundstücken im Auge zu behalten und gegebenenfalls frei zu schneiden bzw. störenden Bewuchs zu entfernen!

Funktionstüchtigkeit der Grundstücksentwässerungs-Anlagen, Verbot des Ableitens von Oberflächenwasser auf öffentliche Verkehrsflächen

Am Montag, 3. Juni 2019 fiel gegen 17.30 Uhr im Bereich von Aurach innerhalb einer halben Stunde beinahe 40 Liter Niederschlag auf den Quadratmeter (Starkregenereignis). Auf einigen wenigen Grundstücken gab es Probleme. Deshalb an dieser Stelle einmal mehr der Hinweis, die Grundstücksentwässerungs-Anlagen instand zu halten; dazu gehört, nach den anerkannten Regeln der Technik, sich gegen Rückstau aus der öffentlichen Entwässerungs-Anlage wirksam zu schützen (Rückstauverschluss)! In einem Fall waren die Straßenabläufe überlastet, weil aus privaten Hofflächen (ohne ordentliche eigene Ableitung) eine erhebliche Menge an Niederschlagswasser ungehindert auf die Straße floss. Das ist nach der gültigen Entwässerungssatzung der Gemeinde nicht zulässig. Wir bitten deshalb im Sinne eines funktionierenden Systems für alle, die Grundstücksentwässerungs-Anlagen daraufhin zu überprüfen bzw. nachzurüsten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Bauverwaltung.




Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de