Das Bürgerbüro ist berechtigt, amtliche Beglaubigungen von Dokumenten und Schriftstücken vorzunehmen.
Die Gebühr beträgt je Beglaubigung 5,00 €. Falls Sie von
einem Dokument mehrere Beglaubigungen benötigen, vermindet sich die Gebühr für die zweite und jede weitere Beglaubigung auf je 0,75 €.