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Vertragsunterzeichnung am 14. Juni 2018 um 12.00 Uhr im Rathaus in Aurach



Abschluss eines öffentlich - rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Aurach und dem Zweckverband zur Abfallbeseitigung in der Stadt Ansbach und im Landkreis Ansbach über die Einleitung und Behandlung der Deponieabwässer auf der Kläranlage Aurach

Der ABV betreibt im Gebiet der Gemeinde Aurach auf dem Grundstück Fl. Nr. 2303 sowie auf Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 2306, 2301 und 2302/1, jeweils Gemarkung Aurach, die "Deponie Im Dienstfeld". Die von Januar 1979 bis September 2000 aktiv betriebene Hausmülldeponie wurde ab Februar 2001 mittels UV-beständiger Kunststofffolie (PE-HD) temporär abgedeckt; Teile der Deponie dienen als Sammelstelle und Müllumladestation für angelieferte Abfälle. Die anfallenden Sickerwässer werden über ein Kanalsystem gesammelt und im nördlichen Teil des Deponiegeländes über eine Umkehrosmose-Anlage gereinigt. Das Umkehrosmoseverfahren wurde seinerzeit gewählt, um die für die Einleitung des Permeats in den Haselmühlgraben geltenden Grenzwerte einhalten zu können; jedoch ist dieses Verfahren technisch aufwändig und verursacht hohe Kosten.
Der ABV hat für die Grundstücke der ehemaligen Mülldeponie kein unmittelbares Anschluss- und Benutzungsrecht nach § 4 Ansatz 2 der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Aurach, da die Grundstücke von der Entwässerungseinrichtung nicht erschlossen sind.
Durch die neu verlegte Abwasserdruckleitung von Weinberg nach Aurach im öffentlichen Fahrradweg -ein entsprechender Anschlussschacht wurde bereits beim Bau mitvorgesehen- bietet sich in Verbindung mit der verbesserten bzw. erneuerten zentralen Abwasserreinigungs-Anlage (Kläranlage) in Aurach künftig jedoch die Möglichkeit, das Deponiesickerwasser nach entsprechender Vorbehandlung an der Deponie in der erneuerten kommunalen Kläranlage mitzureinigen und dem ABV damit nach § 7 EWS das Anschluss- und Benutzungsrecht zu gewähren. Beide Vertragsparteien sehen Synergien und Vorteile, in umweltmäßiger Hinsicht, in Bezug auf Gewässerschutz und der Vermeidung bzw. Verringerung von Sickerwasser- und Sickerwasserkonzentrattransporten. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach begleitet diese Kooperation fördernd.
Diesem Vertrag wurde seitens der Gemeinde durch Gemeinderatsbeschluss vom 11. April 2018, seitens des ABV durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 25.04.2018 zugestimmt.
Die Gemeinde Aurach gestattet dem Abfallzweckverband zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Kläranlage die Einleitung der auf der Deponie in Dienstfeld anfallenden Sickerwässer; die Einleitung erfolgt über einen privaten Grundstücksanschluss des ABV an die neu verlegte Abwasserdruckleitung von Weinberg nach Aurach. Der ABV verpflichtet sich, das Sickerwasser mittels einer Aktiv-Filter-Anlage auf dem Gelände der Deponie so vorzureinigen, dass die nach der Abwasserverordnung gültigen Grenzwerte zuverlässig eingehalten und somit auf der Kläranlage problemlos weiter behandelt werden können. Der Abwasserzweckverband verpflichtet sich, diese Anlage auf seine Kosten zu erstellen, ordnungsgemäß zu betreiben und kontinuierlich zu überwachen. Für die Einräumung des Anschlussrechtes beteiligt sich der ABV an den Herstellungs- und Investitionskosten und dem Aufwand für die Erneuerung der Kläranlage Aurach sowie des gesamten Entwässerungs- und Vorflutersystems der Gemeinde Aurach mit einem erstmaligen Herstellungs-Beitrag von 794.905,85 €. Bei der Bemessung dieses Beitrages wird Zweckverband so gestellt, wie ein vergleichbarer Gewerbebetrieb; d. h. es wird die Grundstücksfläche mit knapp 12 ha ebenso herangezogen wie die anrechenbare Geschossfläche. Die Behandlung der Sickerwässer der Mülldeponie bedingt auf der verbesserten bzw. erneuerten Kläranlage Aurach eine Erhöhung der Belüftungskapazität und eine zusätzliche Dosierung von Kohlenstoffverbindungen. Nach den Planungen werden diese Maßnahmen einen zusätzlichen Investitionsaufwand von voraussichtlich 175.000 € verursachen. Der ABV erklärt sich im Rahmen der Vereinbarung bereit, die tatsächlich anfallenden Kosten zu übernehmen. Der ABV akzeptiert ferner, bei künftig notwendigen Verbesserungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen an der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Aurach sich an notwendigen Maßnahmen entsprechend der vereinbarten Berechnungsgrößen zu beteiligen.
Neben dem Investitionskostenzuschuss beteiligt sich der Abwasserzweckverband an den laufenden Kosten der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde in Höhe der jeweils gültigen Abwassergebühren plus Starkverschmutzerzuschlag nach den tatsächlich eingeleiteten Abwasser-Mengen. Der ABV betreibt, wartet und unterhält auf seinem Betriebsgelände eine Abwassermessstation; diese ermittelt kontinuierlich die Durchflussmenge sowie die Beschaffenheit des Abwassers, diese Daten werden an die Gemeinde Aurach übergeben. Der Gemeinde wird das Recht eingeräumt diese Anlagen zu überprüfen. In dem Vertrag sind weiterhin entsprechende Haftungsregelungen sowie eine Unterbindung der Einleitung bei fehlerhaften Betrieb verankert.
Der Vertrag wird zunächst auf die Dauer von 20 Jahren geschlossen, das entspricht dem Zeitraum der Betriebserlaubnis der neuen Anlage und verlängert sich auf künftige Zeiträume folgender Betriebserlaubnisse der Einrichtung.
Die künftige Zusammenarbeit bietet für beide Vertragspartner erhebliche Vorteile:
Durch die Einbeziehung des Deponie-Geländes in das Entsorgungsgebiet der Auracher Entwässerungsanlagen erhöht sich die Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtung. Der Investitionskostenzuschuss entlastet alle Anschlussnehmer heute und künftig, aktuell bei der Erhebung des Verbesserungsbeitrages. Auch bei den künftigen Abwassergebühren kommen die zusätzlichen Abwassermengen allen Gebührenzahlern direkt zugute. Im Gegenzug verringert sich der Aufwand für den ABV zur Reinigung seiner Abwässer, insbesondere des Sickerwasser deutlich, was wiederum allen Bürgern im Landkreis Ansbach und in der Stadt Ansbach direkt zugute kommt.
Die intensiven Vertragsverhandlungen wurden fachlich begleitet durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach, das Ingenieurbüro Dr. Steinle aus Weyarn, Herrn Professor Dr. Peter Baumann aus Stuttgart, dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband und der KUBUS Kommunalberatung aus München, denen jeweils unser Dank gilt.
In diesem Zusammenhang teilte erster Bürgermeister Manfred merz erfreut mit, dass auch die Verhandlungen mit den Vertretern der Tank & Rast-Gruppe GmbH & Co.KG, Bonn erfolgreich abgeschlossen werden konnten. So beteiligt sich das Unternehmen für die beiden Raststätten "Frankenhöhe Nord und Frankenhöhe Süd" mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500.000,- € für den Bau der AW-Druckanlage von Weinberg nach Aurach und für die neu zu errichtende Kläranlage. Nach intensiven Verhandlungen hat Tank & Rast akzeptiert, sich entgegenkommenderweise im Verhältnis der anfallenden Abwassermenge (≙ 500 EW, ≙ 10%) zu beteiligen.


Gemeinde Aurach
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