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An-/Um- und Abmeldung


Ab- und Ummeldungen von Wohnsitzen können nicht mit einem künftigen Datum erfolgen.

Anmeldung

Persönlich

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Für Kinder die Kinderausweise bzw. Kinderreisepässe oder die Geburtsurkunde
  • Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Vermieters über den Einzug in die Wohnung bzw. Wonungsgeberbestätigung bei Eigennutzung
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.


Ummeldung
Persönlich

Benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Vermieters über den Einzug in die Wohnung bzw. Wohnungsgeberbestätigung bei Eigennutzung
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.


Abmeldung
Persönlich

Benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
Eine Abmeldepflicht besteht nur noch bei Wegzug ins Ausland oder in eine bestehende Wohnung (vom Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz oder umgekehrt).
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann nur noch bei der Meldebehörde erfolgen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Die Abmeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Die Abmeldung ins Ausland kann dabei frühestens eine Woche vor dem Wegzug erfolgen.


Weitere Hindweise
Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.
Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten.



Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de