nur bei Lastenzuschuss:
- Angaben über Darlehensschulden, Hypotheken, Bausparverträge
- Grundsteuerbescheid, Gebäudebrandversicherung,
Schornsteinfegerkosten, Hausverwaltungskostenabrechnung
Die Aufzählung ist nicht abschließend, da die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers berücksichtigt werden müssen.
Der Antrag ist unbedingt über die Gemeindeverwaltung Aurach einzureichen. Diese leitet den Antrag mit den Unterlagen nach Bestätigung an das Landratsamt Ansbach, Wohngeldstelle weiter.