Navigation überspringen
Quick-Navigator:
Suche:
Sie sind hier: Startseite » Handel & Gewerbe » Gewerbeflächen » Winterdienst und Räum- und Streupflicht an Gehbahnen 

Winterdienst und Räum- und Streupflicht an Gehbahnen


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,  

der Winter hat uns wieder fest im Griff, daher möchten wir Sie auf Ihre Räum- und Streupflicht hinweisen:

Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Verordnung der Gemeinde Aurach über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 3. November 2006 (auf unserer Homepage www.aurach.de hinterlegt).

Räumpflichtigen haben die Sicherungsflächen

an Werktagen ab 7.00 Uhr,
an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr

von Schnee zu befreien und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen wie Sand und Splitt, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen; Eis ist zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr, z. B. an Treppen oder starken Steigungen, ist das Streuen von Tausalz ausnahmsweise zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren notwendig ist.

Winterdienst erfordert Verständnis und Rücksichtnahme

Das Bauhofteam und ein privater Dienstleister bemühen sich, in gewohnter Art und Weise, auf den gemeindlichen Straßen und Gehwegen nach einer vorgegebenen Prioritäten-Liste den Winterdienst zu leisten. Dafür ist es unbedingt notwendig, Fahrzeuge, die nicht auf privaten Stellflächen geparkt werden können, auf den öffentlichen Verkehrsflächen so abzustellen, dass für den Winterdienst eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,50 m bleibt.

Wir bitten Sie um Verständnis, wenn ein Räumfahrzeug auf bereits geräumte Grundstückszufahrt oder Gehweg wieder Schneereste schiebt. Dies lässt sich leider nicht immer vermeiden. Seien Sie bitte darüber nicht verärgert, wenn Sie nochmals zur Schneeschaufel greifen müssen; der Winterdienst erfordert besondere Konzentration und ein zügiges Vorgehen. Er hat ein weitverzweigtes Streckennetz zu bewältigen und ist bei Schnee und Eis schon in den frühen Morgenstunden und spät am Abend für Sie und Ihre Sicherheit unterwegs.

Wir danken für Ihre geschätzte Mithilfe und Ihr Verständnis!

 



Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de