Navigation überspringen
Quick-Navigator:
Suche:

Personalausweise


Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben  sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.

Bitte beantragen Sie Ihren neuen Personalausweis rechtzeitig. Der Personalausweis wird zentral in Berlin in der Bundesdruckerei gefertigt. Die Bearbeitungszeit beträgt 2 -3 Wochen. In dringenden Fällen kann Ihnen das Bürgerbüro einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.

 Zur Antragstellung wird folgendes benötigt:

  •  Der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass oder eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung, auch bei Kindern, ist zwingend erforderlich
  • Bei Antragstellern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Eltern  


Gebühr
Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (6 Jahre Gültigkeit): 22,80 Euro
Personalausweis ab Vollendung des 24. Lebensjahres (10 Jahre Gültigkeit): 37,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate Gültigkeit): 10,00 Euro

Bezahlung bei Antragstellung


Verlust eines Personalausweises
Der Verlust/Diebstahl eines Personalausweises muss unverzüglich dem Bürgerbüro gemeldet werden. Zudem muss ggf. die Online-Ausweisfunktion gesperrt werden.

Die Sperrung kann über den gebührenfreien telefonischen Sperrnotruf 116 116 vorgenommen werden. 

 

 

 

 

 



Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de