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Urkunden


Beim Standesamt Aurach erhalten Sie Urkunden über einen Personenstandsfall (d. h. Geburt, Sterbefall, Eheschließung, Lebenspartnerschaft), wenn dieser in Aurach beurkundet wurde.

Wer darf Urkunden anfordern?
Personenstandsurkunden werden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen (in gerader Linie).

Beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von Geschwistern des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Andere Personen (dazu gehören auch sonstige Verwandte in der Seitenlinie, z. B. Onkel, Tante, Nichte, Neffe) haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. bei Erbschaftsangelegenheiten durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts).

Kosten
Jede Personenstandsurkunde kostet 12,00 €.
Für soziale Zwecke fallen keine Gebühren an.


Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de