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Sterbefall


Die Anzeige eines Sterbefalles übernimmt entweder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen, die jeweilige Einrichtung oder Sie zeigen den Sterbefall persönlich an.
Der Sterbefall einer Person kann nur dann in Aurach beurkundet werden, wenn die Person im Gemeindegebiet verstorben ist.

Vorzulegende Unterlagen
  • Ausweisdokument der verstorbenen Person
  • Ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
  • Geburtsurkunde
  • Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung)
  • Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist (betrifft lediglich Sterbefall im Alten- oder Pflegeheim)


Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de