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Eheschließung



Anmeldung der Eheschließung

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist immer das Standesamt, bei dem einer der Anmeldenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Falls Sie an einem Ort innerhalb Deutschlands heiraten möchten, an dem keiner von Ihnen seinen Wohnsitz hat, müssen Sie Ihre Eheschließung an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, bei welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten. Dieses Standesamt wird vom zuständigen Wohnsitzstandesamt nach Prüfung der Unterlagen informiert.



Erforderliche Unterlagen

Sie sind beide in Deutschland geborene und deutsche Staatsangehörige:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

  • aktuelle amtliche Meldebescheinigung

Wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben, zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Kinder

Wenn Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin bereits verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, zusätzlich:

  • Beglaubigter Eheregisterausdruck der letzten Vorehe oder aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder

  • Beglaubigter Lebenpartnerschaftsregisterausdruck der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft oder aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde über die zuletzt eingetragene Lebenspartnerschaft mit eingetragenem Aufhebungsbeschluss

Bei einer Vorehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft die im Ausland geschlossen oder aufgelöst wurde, sind gegebenenfalls weitere Unterlagen zur Prüfung der Ehevoraussetzungen erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, sich hierüber beim Standesamt, bei dem Sie die Anmeldung der Eheschließung vornehmen, zu erkundigen.

Sie und/oder Ihr(e) Partner(in) wurden im Ausland geboren und/oder besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit:

Je nach Herkunftsland bestehen unterschiedliche Anforderungen für Unterlagen, die Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen vorlegen müssen. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Standesamt, bei dem Sie die Anmeldung Ihrer Eheschließung vornehmen.


!! Wichtig !!
Die vorzulegenden Unterlagen dürfen am Tag der Eheanmeldung nicht älter als 6 Monate sein.

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Gestaltung
Individuelle Einlagen wie Musik, Gedichte oder persönliche Ehegelübde tragen zu einem unvergesslichen Tag bei und sind im Standesamt Aurach gerne willkommen.

Trauzeugen
Je nach Wunsch des Brautpaares können ein oder zwei Trauzeugen die Eheschließung mit bekunden. Die Zeugen müssen volljährig sein und deutsch sprechen. Bitte bringen Sie als Brautpaar und als Trauzeugen am Hochzeitstag ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit.

Blumen und Reis streuen
Das Streuen von Blumen, Reis oder ähnlichem in und vor dem Rathaus ist wegen des historischen Aufgangs und der Sturzgefahr grundsätzlich verboten.
Bitte weisen Sie auch alle Ihre Gäste unbedingt darauf hin.



Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de