Zuständigkeiten:
Die Wiederannahme eines früher geführten Namens u.a. nach der Scheidung kann beim Wohnsitzstandesamt beantragt werden.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Eheregisterauszug
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
Die Erklärung zur Wiederannahme eines Namens wird durch Empfang des zuständigen Standesbeamten (i.d.R. Familienbuchführer) gültig.
Die Gebühr beträgt nach dem Personenstandsgesetz 25,- €, eine Bescheinigung hierüber 12,- €.