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Kinderreisepass - seit 1.1.2024 gibt es ihn nicht mehr


 

Der Kinderreisepass wurde 2024 abgeschafft. Bereits vor dem 1.1.2024 ausgestellte Kinderreisepässe können bis Ende ihrer Gültigkeit weiter verwendet werden. Seit 1.1.2024 kann für Kinder ein Reisepass mit Chip beantragt werden. 

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, da es ein Ausweisdokument ohne Chip ist und diese Pässe weniger sicher sind und der Kinderreisepass auch nicht in allen Ländern akzeptiert wird.   

Für eine Auslandsreise kann ab sofort ein Reisepass mit Chip beantragt werden. Weitere Infos dazu bei Gemeinde Aurach.

Personalausweise und Reisepässe sind für Kinder sechs Jahre gültig, allerdings unter der Voraussetzung, dass eine Identifizierung noch möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung eines Ausweises für Minderjährige die Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigen vorgelegt werden müssen; neben der minderjährigen Person muss mindestens ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung anwesend sein.



Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de