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Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen


Vornamensortierung


Ab dem 01. November 2018 besteht für diejenigen, deren Namensführung sich nach deutschem Recht richtet, die Möglichkeit, die Reihenfolge der Vornamen durch Erklärung neu zu bestimmen.
Hintergrund ist, dass es im alltäglichen Leben, z.B. im Kontakt mit Behörden, Banken oder Fluggesellschaften zu Problemen geführt hat, wenn der Name, der an erster Stelle im Ausweis steht, nicht der Name ist, der im täglichen Leben verwendet wird.
In diesem Fall kann die Reihenfolge der Vornamen neu sortiert werden. Allerdings ist es nicht möglich, Vornamen hinzuzufügen, wegzulassen oder in der Schreibweise zu ändern. Vornamen, die mit einem Bindestrich verbunden sind, können ebenfalls in ihrer Reihenfolge nicht geändert werden.

Eine entsprechende Erklärung können Sie im Standesamt abgegeben.
Terminanfragen sind telefonisch unter 09804/9154-19 od. -0 oder per E-Mail unter standesamt@aurach.de mit Angabe Ihrer Telefonnummer möglich.
 
Sie sind in Deutschland geboren und deutsche Staatsangehörige/r:
• Personalausweis oder Reisepass
• aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
• aktuelle amtliche Meldebescheinigung

Kosten
Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen 25,- €
Bescheinigung über die Änderung 12,- €
 
Rechtsgrundlagen: § 45a Personenstandsgesetz
(Stand: 22.05.2019)


 



Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de