Hundesteuer
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer
gemeindlichen Jahresaufwandssteuer. Sie finden die Einzelheiten in unserer
Hundesteuersatzung.
Die Steuer beträgt
für den ersten Hund 30,00 Euro,
für den zweiten Hund 48,00 Euro,
für jeden weiteren Hund 72,00 Euro,
für jeden Kampfhund 200,00 Euro.