Anträge für die Ausstellung von Fischereischeinen sind beim Bürgeramt erhältlich.
Dem Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins ist
- ein Passbild
- sowie der Sachkundenachweis (Fischerprüfung) vorzulegen.
Bei Verlängerung des Fischereischeins genügt die Vorlage des alten Fischereischeins.
Die Gebühr für den
Jahresfischereischein beträgt 7,50 €.
Dazu kommt die Fischereiabgabe in Höhe von 15,- €.
Die Gebühr für den
Fischereischein auf Lebenszeit beträgt 35,- €.
Dazu kommt noch eine Fischereiabgabe, die sich nach dem Lebensalter des Antragsstellers bestimmt. Diese liegt zwischen 32,- € und 300,- €.
Bei einem auf 5 Jahre befristeten Fischereischein beträgt die Abgabe 40,- €.
Der
Jugendfischereischein kostet 5,- € Gebühr.
Die Fischereiabgabe hierfür beträgt 10,- €.