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Rentenversicherung (Antragstellung)


Rentenanträge können 3 Monate vor beabsichtigten Beginn der Rente gestellt werden.
Eine Terminvereinbarung ist notwendig.
Folgende Unterlagen werden benötigt:

Altersrente:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankverbindung + BIC und IBAN-Nr. (auf Kontoauszug)
  • Karte der Krankenversicherung, Anschrift und Angaben über die Mitgliedschaft zu Krankenkassen (ca. letzten 20 Jahre)
  • Nachweis über sonstige Einkünfte (Bescheide bitte mitbringen)
    z. B. Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Landwirtschaftliche Altersrente
  • die letzte Rentenberechnung mit Versicherungsverlauf
  • Geburtsurkunde eines Kindes für Antragsteller (wegen der Pflegeversicherung)
  • Nachweise über Zeiten der Berufsausbildung, sofern diese im Versicherungsverlauf nicht als Zeiten der Berufsausbildung gekennzeichnet sind (z.B. Lehrvertrag, Prüfungszeugnis, Gesellenbrief)
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Vertrag über Altersteilzeit (falls vorhanden)


Zusätzlich für Erwerbsminderungsrente:
  • kurze Angabe zu den Gesundheitsstörungen und Zeitpunkt, ab wann erwerbsgemindert
  • Auflistung der behandelnden Ärzte mit Anschriften
  • Auflistung über Krankenhausaufenthalte, REHA-Maßnahmen und Kuren der letzten 3 Jahre, mit Anschriften
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Auflistung der ausgeübten Berufe in zeitlicher Reihenfolge
  • Name, Anschrift, letzter Arbeitgeber


Hinterbliebenenrente (Witwer/Witwenrente)
  • den Rentenbescheid und die Anpassungsmitteilung des/der Verstorbenen, ersatzweise den letzten Versicherungsverlauf
  • Ihren eigenen Rentenbescheid (falls schon Rentner) oder Ihre eigene Versicherungsnummer
  • Sterbeurkunde (für Rentenversicherung)
  • Bankverbindung + BIC und IBAN-Nr. (auf Kontoauszug)
  • Karte der Krankenversicherung der Witwe oder des Witwers
  • Anschrift der Krankenversicherung des/der Verstorbenen sowie der Witwe/des Witwers
  • Falls Zusatzrenten gezahlt werden: Name, Anschrift und Aktenzeichen der Zahlstelle


Hinterbliebenenrente (Waisenrente)
  • Abstammungsurkunde der Waisen
  • Versicherungsnummer der Waisen (falls vorhanden)
  • Karte der Krankenversicherung der Waisen
  • Nachweise über Einkünfte (z.B. Verdienst, BaföG, Sozialhilfe usw.)
  • Bankverbindung + BIC und IBAN-Nr. (auf Kontoauszug)


Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, Stahlstr. 4, 91522 Ansbach, Tel. 0981/460820.

Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de