Navigation überspringen
Quick-Navigator:
Suche:
Sie sind hier: Startseite » Gemeindeportrait » Informationen zur Baum- und Heckenpflege in unserem Gemeindebereich! 

Informationen zur Baum- und Heckenpflege in unserem Gemeindebereich!


 „Genau wie ein Mensch sich regelmäßig waschen und pflegen sollte, müssen Bäume auch gepflegt werden. Baumpflege ist ein Fachgebiet, das alle Methoden und Maßnahmen zur Erhaltung der Vitalität eines Baumes sowie zur Vermeidung von Fehlentwicklungen oder ungewollten Entwicklungen umfasst. Um die Lebensdauer eines Baumes zu maximieren, Krankheiten vorzubeugen oder auch um die Sicherheit des Umfeldes (Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers) zu gewährleisten, sollten regelmäßig Baumpflege-Maßnahmen professionell durchgeführt werden.“ – Soweit die allgemeine Definition von Baumpflege in Fachkreisen.

Was bedeutet das nun für den „Grünen Gürtel“ der Gemeinde Aurach?
Im Folgenden möchten wir Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, die Baum- und Heckenpfl ege in unserem Gemeindebereich näher erläutern.

Warum ist Baumpflege wichtig:
Einerseits ist anzumerken, dass laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) jedem Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht seiner Bäume obliegt und somit laut dem Gesetzgeber für Schäden verantwortlich ist. Andererseits hat ein gut gepflegter Baum mehr Standsicherheit und kann Unwettern, Stürmen und schneereichen Wintern besser trotzen. Baumpflege senkt auch das Risiko, dass herunterfallende Äste Menschen, vor allen an stark frequentierten Bereichen wie zum Beispiel an Kitas, Schulen, Spiel- und Sportanlagen, Friedhöfen, Geh- und Radwegen, sowie den Straßenverkehr gefährden.

Beispiele zur erfolgten Baumpflege im Gemeindebereich Aurach:
Somit haben wir z. B. am Spielplatz „Am Grasgarten“ (Weinberg) und in Aurach an der Schule den dichten Ahorn-Baumbestand reduziert, damit jeder verbleibende Baum rundum Lichteinfall hat und dadurch die Totholzbildung (abgestorbene Äste) dezimiert wird.

Des Weiteren hat die unter den Bäumen liegende Hecke entlang der Rosenstraße im Bereich der Schule in Aurach durch die Reduzierung des Baumbestandes mehr Besonnung und somit die Möglichkeit eines besseren Wachstums, was auch förderlich ist für einen guten Lebensraum für viele Kleinlebewesen wie Vögel und Insekten.

Aufgrund der Gemeinde obliegenden Verkehrssicherungspflicht gab es auch Bedarf an Baumpflegemaßnahmen bei den Kastanien an der Ortsdurchfahrt in Hilsbach. Hier war es notwendig, das geforderte Lichtraumprofi l (LRP) an Straßen (4,50m Höhe) und an Gehwegen (2,50m Höhe) wieder herzustellen. Durch diese Schnittmaßnahmen konnte auch wieder eine volle Ausleuchtung des Fußweges bei Nacht erreicht werden, da der Lichtkegel der einzelnen Laternen durch tiefhängende, belaubte Äste stark beeinträchtigt waren. Selbstverständlich hat man hier auch bei der Schnittmaßnahme auf eine Gleichmäßigkeit der Krone geachtet. Anhand des nebenstehenden Bildes ist ersichtlich wie das LRP auszusehen hat.

Heckenpflege
Die Gemeinde Aurach hat sich zur Aufgabe gemacht, in den nächsten Jahren ihre Hecken in unserer Kulturlandschaft so zu pflegen, dass langfristig eine Bereicherung für die Ökologie und für die Ästhetik der Feldgehölze erreicht werden kann.

Unsere Hecken bieten einen wertvollen Lebensraum in unserer Feldflur und benötigen deshalb eine regelmäßige Pflege, um ihre Struktur und ihren Charakter zu erhalten. Wenn Hecken nicht zurückgeschnitten werden, verlieren sie an Dichte und Artenvielfalt – in der Folge können sie ihre Funktion in unserer Landschaft nicht mehr so gut erfüllen.

Deshalb will die Gemeinde ihre Hecken weiterhin naturschutzorientiert mit folgenden Grundprinzipien schneiden:

• Nur in den Ruhezeiten schneiden:

Der Zeitraum, in der Hecken geschnitten werden dürfen, ist Anfang Oktober bis Ende Februar, denn danach beginnt die Schonzeit.
• Für Lichteinfall sorgen:
Zu viele Bäume in einer Strauchhecke unterdrücken die Heckenstruktur. Deshalb muss der Baumanteil durch „Plentern“ (den ein bzw. anderen Baum entnehmen) bei jedem Pflegedurchgang reduziert werden, bis der Baumabstand bei ca. 10 - 15 m liegt und somit der Lichteinfall und die Besonnung auf die Sträucher verbessert werden. Dadurch wird der Charakter einer gemischten Hecke erhalten.
Ersichtlich ist dies zum Beispiel am Parkplatz vom Sportverein Weinberg oder an der Abzweigung „Hilsbacher Straße“/„Am Flurbuck“.
• Heckenteile auswählen:
Es sollten nur einzelne Abschnitte einer Hecke zurückgeschnitten werden, sodass im Optimalfall mehrere Altersstufen der Hecke durch Pflegeintervalle (3 - 5 Jahre) entstehen. Ersichtlich ist dies zum Beispiel „Am Pavillon“ in Aurach.
• Selektive Entnahme:
Sinnvoll ist es auch einzelne, überhandnehmende Baum- bzw. Straucharten zu entnehmen. Man spricht hier von vorwüchsigen Arten (Protzen), die dezimiert werden müssen, um die Artenvielfalt der Hecke erhalten zu können.
Ersichtlich ist dies zum Beispiel an der Gemeindeverbindungsstraße Aurach/Elbersroth.
• Schnittmaßnahme – „Auf Stock setzen“:
Unter anderem werden alte, zusammengebrochene Heckenteile durch das „auf den Stock setzen“ wieder verjüngt. Dabei handelt es sich um einen konsequenten Rückschnitt eines Teilbereichs der Hecke, der bis zu etwa einem Drittel der Heckengröße je Pflegeintervall erfolgen kann. Im Anschluss kann die Hecke beim Nachwachsen dichter austreiben und ist somit weniger windanfällig. Auch tragen die Gehölze mehr Früchte und sind als Rückzugsraum für Rebhuhn, verschiedene Feldvögel und weiterer Lebewesen wieder interessant.
Ersichtlich ist dies zum Beispiel am Osterfeuerplatz in Aurach.

Fazit: Landschaft braucht Pflege
Mit diesen einfachen Worten beschreibt der Landschaftspflegeverband Mittelfranken den dringenden Auftrag an alle Eigentümer, Hecken- und Baumschnitte unter den naturschutz- und sicherheitsorientierten Grundprinzipien durchzuführen, um die entstandenen Lebensräume in ihrer Dichte und die Artenvielfalt langfristig erhalten zu können.
Basierend auf diese Grundprinzipien erfolgt die Pflege des „grünen Gürtels“ der Gemeinde Aurach, die aktuell von unserem Bauhofteam und eines Unternehmers geleistet wird. Gesetzliche Richtlinien, fundamentiertes Fachwissen, gesundes Augenmaß und selbstverständlich die notwendigen Absprachen mit Fachleuten und dem Landratsamt Ansbach geben für die zu verrichtenden Arbeiten die zu beachtenden Zielvorgaben

Vielleicht fallen Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, aktuell viele Hecken- und Baumrückschnitte in unserem Gemeindegebiet auf. Dies liegt aber schlicht und ergreifend nur daran, dass der Heckenrückschnitt in der Schonzeit (1. März bis 30. September) prinzipiell nicht erlaubt ist. Der Zeitraum von Oktober bis Februar wird deshalb konzentriert genutzt, um die notwendigen Pflegemaßnahmen unserer Grünanlagen durchzuführen zu können. Anmerken möchte ich noch, dass die erfolgten pflegerischen Maßnahmen in ihrer Summe nur einen kleinen Bruchteil unserer gesamten Grünanlagen betreffen.

Seien Sie versichert, die Gemeinde Aurach nimmt ihre Verpflichtungen als Eigentümer von Hecken und Bäumen gegenüber der Natur und dem Menschen sehr ernst. So wollen auch wir unter Berücksichtigung des vom Landschaftspflegeverband gewünschten Pflegeintervalls und im Hinblick auf die Gesamtheit all unserer zu pflegenden Heckenflächen unserer Verantwortung nach dem Leitsatz „Wachsen wo möglich und pflegen wo nötig“ gerecht werden und hoffen auf Ihr Verständnis.

Quellen: https://sb-gv.de/allgemein/grundstueckseigentuemer-muessenverkehrssicherheit-gewaehrleisten/ https://www.baumundwurzel.de/baumpfl ege
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb
https://www.lfl .bayern.de/iab/kulturlandschaft/ https://www.lpv-mittelfranken.de/

Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de