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Sie sind hier: Startseite » Standesamt » Namenserklärung 


Zuständigkeiten: Die Wiederannahme eines früher geführten Namens u.a. nach der Scheidung kann beim Wohnsitzstandesamt beantragt werden.

Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Eheregisterauszug
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil


Die Erklärung zur Wiederannahme eines Namens wird durch Empfang des zuständigen Standesbeamten (i.d.R. Familienbuchführer) gültig.
Die Gebühr beträgt nach dem Personenstandsgesetz 25,- €, eine Bescheinigung hierüber 12,- €.

Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de