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nur bei Lastenzuschuss:
  • Angaben über Darlehensschulden, Hypotheken, Bausparverträge
  • Grundsteuerbescheid, Gebäudebrandversicherung,
    Schornsteinfegerkosten, Hausverwaltungskostenabrechnung


Die Aufzählung ist nicht abschließend, da die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers berücksichtigt werden müssen.

Der Antrag ist unbedingt über die Gemeindeverwaltung Aurach einzureichen. Diese leitet den Antrag mit den Unterlagen nach Bestätigung an das Landratsamt Ansbach, Wohngeldstelle weiter.

Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de