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Plakate in der Gemeinde Aurach


 
Grundsätzlich dürfen in der Gemeinde Aurach nach der gültigen Plakatierungsverordnung Anschläge und Plakate nur auf den zugelassenen Anschlagflächen angebracht werden. Im Einzelfall, u. a. für Veranstaltungen mit regionalem Bezug, kann die Gemeinde Aurach von dieser Bestimmung auf Antrag Ausnahmen zulassen.
 
Ihren Antrag stellen Sie bitte vorab (mindestens 2 Wochen vor der geplanten Plakatierung) online unter:

www.aurach.de/seite/de/gemeinde/0035:2406/tn_35/Online_Dienste.html

 
Die Genehmigung erhalten Sie zu folgenden Bedingungen:
 
Wo:                in den Ortsteilen Aurach und Weinberg
Was:              je 2 Plakatständer (also insgesamt 4)
Größe:           im Format DIN A1 oder A0
Kosten:          40,00 Euro
Wann:            ab 2 Wochen vor der Veranstaltung
Wie lange:     Die Werbeträger sind innerhalb von 4 Tagen nach Veranstaltungsende wieder abzubauen.
 
Die Aufstellung von Großflächenplakaten wird nicht erlaubt. 
 
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
 

Auflagen:

1.
Die Werbeträger dürfen den Straßenverkehr nicht behindern.
 
2.
Die Schilder dürfen nicht reflektieren.
 
3.
Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.
 
4.
 
Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen, sowie an  Ausfahrten von Anwohnern müssen freigehalten werden.
 
5.
 
Der Boden darf durch das Aufstellen de Werbeträger nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen keine Löcher gegraben bzw. gebohrt werden.
 
6.
 
Die Werbeträger sind regelmäßig auf Standfestigkeit, Beschädigungen und dergleichen zu untersuchen.
 
7.
Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie instand zu setzen.
 
8.
 
Die Werbeträger müssen mit der Anschrift und Rufnummer des für die Aufstellung und die Überwachung der Schilder zuständigen Unternehmens versehen sein.
 
9.
Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen.
 
10.
 
Sollten die Werbeträger zu Beanstandungen Anlass geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung, zu beseitigen.
 
11.
Die Werbeträger müssen spätestens 4 Tage nach Ende der Veranstaltung abgebaut werden.
 
12.
Die Werbeträger dürfen nicht an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht werden (Verbot von Werbung an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)



Gemeinde Aurach
Im Mooshof 4 | 91589 Aurach | Tel.: 09804 9154-0 | info@aurach.de